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Areal „An der Burg“ als archäologische Stätte vorläufig unter Schutz gestellt

Die Regierung der DG hatte das Areal „An der Burg“ in einem ersten Erlass vom 23. Dezember 2020 vorläufig unter Schutz gestellt. Nachdem festgestellt wurde, dass die in diesem Erlass angegebene Adresse „Bahnhofstraße 33“ nicht korrekt ist, wurde der Erlass – um einen Formfehler zu vermeiden – am 14. Januar 2021 in einer korrigierten Fassung von der Regierung neu verabschiedet.
Gemeinde St.Vith

Stadtrat stellt die Weichen in Richtung definitive Unterschutzstellung und Erhalt der archäologischen Stätte “An der Burg”.

Der St. Vither Stadtrat hat am 27.01.2021 einstimmig beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um Vorschläge für die künftige Nutzung des Geländes und der archäologischen Funde auszuarbeiten.

Konzept für zukünftige Gestaltung der Fundstelle eine Herausforderung

Der Erlass zur vorläufigen Unterschutzstellung des Areals „An der Burg“ wurde von der Regierung der DG in ihrer Sitzung vom 23. Dezember 2020 auf Vorschlag der für den Denkmalschutz zuständigen Fachministerin Isabelle Weykmans verabschiedet.

Kgl. Denkmalschutzkommission: Die archäologische Stätte “ein Kulturdenkmal von besonderem Rang” sollte unbedingt erhalten bleiben.

Wegen seiner Bedeutung für die Entscheidungsfindung der Ministerin/der Regierung in der Frage der Unterschutzstellung des Areals geben wir hier den vollen Wortlaut des Gutachtens der KDLK vom 14. Dezember 2020 wieder. Treffender kann man die Bedeutung der Funde kaum beschreiben:

BI-Bürgerinitiative übergibt 3.212 Unterschriften an Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Eine Delegation der Bürgerinitiative BI-BURG überreichte Ministerpräsident Oliver PAASCH und Kulturministerin Isabelle WEYKMANS am Mittwoch, 2. Dezember, ein Paket mit den Namen von inzwischen 3.212 Bürger*innen, die mit ihrer Unterschrift die Petition der BI-BURG an die Regierung unterstützen, die bereits freigelegten und weiter noch freizulegenden Mauern der mittelalterlichen Burg von St. Vith zunächst vorläufig und sodann endgültig unter Denkmalschutz zu stellen.
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„Das kann und darf nicht sein!“, lauten Kommentare aus der Bevölkerung

Bis Oktober 2020 konnte man sich unter der Bezeichnung „An der Burg“ nur wenig vorstellen. Seit diesem Monat aber bringen die Ausgrabungsarbeiten immer mehr zu Tage, so dass Anfang November großartige Funde aus dem Spätmittelalter immer sichtbar werden

Ist eine Integration in den geplanten Wohnkomplex OPWYDO möglich?

Auch nach der vorläufigen Unterschutzstellung (23. 12. 2020 - 23. 12. 2021) bleibt diese Frage bestehen, ob eine Integration in den geplanten Wohnkomplex OPWYDO überhaupt möglich ist.

Das gesamte Projektareal birgt großes archäologisches Potential

Ausgrabungsleiter Dr. Messerschmidt kommentiert die ersten Ausgrabungen im Juni 2020 und stellt einen Abschlussbericht vor. Hier finden Sie die ersten Schlussfolgerungen des Ausgrabungsleiters.

Antwort Ministerin Weykmans – 04-2022

Der Pro DG Abgeordnete Freddy Cremer hatte der zuständigen Ministerin Isabelle Weykmans am 13. April 2022 mehrere Fragen zum Thema Burg St.Vith zukommen lassen. Diese wurden am 15. April 2022 durch die Ministerin beantwortet.