Inwertsetzung der archäologischen Funde auf dem Gelände „An der Burg“
Stadtrat genehmigt Auftragsbedingungen und Vergabeart zur Ausarbeitung eines „Kleinen Masterplans“
(von Lorenz Paasch) – Der St.Vither Stadtrat genehmigt in seiner Sitzung vom 31. März einstimmig die Auftragsbedingungen und die Vergabeart zur Ausarbeitung eines „Kleinen Masterplan“ zur Inwertsetzung der archäologischen Funde auf dem Gelände „An der Burg“.
Punkt 9 der Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 31. März lautet wörtlich: „Gelände „An der Burg“ in Sankt Vith. Ausarbeitung eines kleinen Masterplans zur Inwertsetzung der archäologischen Funde. Festlegung der Auftragsbedingungen und der Vergabeart. Genehmigung der Kostenschätzung.“
Das Protokoll dieser Sitzung wurde bisher nicht veröffentlicht, so dass der Wortlaut des Beschlusses hier nicht veröffentlicht werden kann. Der Titel des Beschlusses ist in sich widersprüchlich: es geht um die Vergabe eines Auftrages zur Ausarbeitung eines „Kleinen Masterplan“, wie er von Dr. ZEUNE vorgeschlagen wurde. Allerdings sieht der kleine Masterplan nicht die Ausarbeitung eines Inwertsetzungskonzeptes für das Areal vor; dies ist Teil des „Großen Masterplan“, der aber nach Bekunden des Gemeindekollegiums in seinem Beschluss vom 09. März NICHT von der Stadt in Auftrag gegeben werden soll.