+++Stand am 23. 12. 2020 +++
Bis dato haben mehr als 3.200 Bürger unsere Petition unterschrieben. Mit Stolz verweisen wir auf das beachtliche Resultat einer vorläufigen Unterschutzstellung, geschehen am 23. Dezember 2020 durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Diese 12-monatige Frist nutzen wir, um unserer Initiative weiterhin an vielen Stellen “lebendig” zu halten. Auch Sie dürfen uns dabei helfen, indem Sie Ihre Familie und Freunde bitten, uns per Unterschrift zu unterstützen.
Ursprung der Petition
Eine Petition ist ein demokratisches Instrument der Bürgerbeteiligung um ein angestrebtes Ziel, eine bestimmte Entscheidung seitens der gesellschaftlich-politischen Entscheidungsträger zu erreichen. Für die BI-BURG lautet dieses Ziel: endgültige Unterschutzstellung der bei den archäologischen Grabungen freigelegten Überreste der mittelalterlichen Stadtmauern und der Burg von St.Vith und deren Integration in einen zwischen dem TRIANGEL und der Pfarrkirche anzulegenden öffentlichen Park. Ihr Erfolg hängt davon ab, wie sachlich begründet das Anliegen und wie groß die Unterstützung der Bürger*innen für dieses Anliegen ist.
Die Petition der BIBURG vom 04. Juli 2020 an die Regierung der DG:
Am 04. Juli 2020 adressierte die neu gegründete Bürgerinitiative „Schutz und Erhalt des archäologischen Erbes der Stadt St. Vith“ eine Petition an die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, das Areal der mittelalterlichen Burg und Ringmauer der Stadt St. Vith im Stadtteil „An der Burg“ auf der Grundlage des „Dekretes über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über Ausgrabungen“ vom 23. Juni 2008 unter Denkmalschutz zu stellen.
Als Begründung führte sie u.a. an:
„Während vieler Jahrzehnte galt der „Büchelturm“ als ältestes und einziges noch teilweise erhaltenes Zeugnis der Ringmauer, die um 1350 um den damals schon bedeutenden Marktplatz St.Vith angelegt wurde. Sie „bestand aus einem Südtor, dem sogenannten Ascheider Tor (…) und einem nördlichen Tor, der Hintersassenpforte, fünf Wehrtürmen und der Burg (…). Wie Prof. Neu in den 1930er Jahren berichtet, war auf dem Grundstück „An der Burg“ vor dem letzten Krieg ein halbes Untergeschoss mit Kuppelgewölbe und anschließendem Mauerrest von einem anderen Turm erhalten (…). Im Burgschloss – der „Burg“ – hatte der Amtmann seinen Wohnsitz“.
Der Graf von Luxemburg verlieh St.Vith (vermutlich) bereits in der 2. Hälfte des 13. Jh. das Stadtrecht. Damit verbunden waren weitgehende Freiheiten, Selbstverwaltungsrechte und eine eigene Gerichtsbarkeit für deren Bürger. Gleichzeitig blieb St.Vith das Zentrum der „Herrschaft St.Vith“, die sich über den eigentlichen Stadtbereich ausdehnte. Auch deren vom Grafen/Herzog ernannten Verwalter (Rentmeister, Vogt) und deren Gerichtsbarkeit hatten ihren Sitz in der Burg von St.Vith.
Mit der Schleifung der Ringmauer im Jahre 1689 durch die Truppen Ludwig des XIV. wurde auch die Burg von St.Vith zerstört; wiederaufgebaut wurde sie nicht, aber an ihrer Stelle entstand ein Herrenhaus, das weiterhin Amtssitz für die Verwalter blieb.
Die Burg von St.Vith hatte damit über 500 Jahre, bis zur Abschaffung der Lehnsherrschaft in Folge der Französischen Revolution, nicht nur eine lokal-städtische Bedeutung, sondern eine regionale für das gesamte Gebiet der Eifel.
Bei den archäologischen Sondierungen, die vor wenigen Wochen auf Veranlassung des archäologischen Dienstes der DG auf dem Gelände „An der Burg“ vorgenommen wurden, sind Mauerreste freigelegt worden, die wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Überreste der Fundamente der „Burg“ und der mit ihr verbundenen Ringmauer sind. Diese Überreste sind wohl als Teil der ehemaligen Befestigungsanlage gleich alt oder sogar noch älter als die des „Büchelturm“.
Nicht nur für die Stadt St.Vith, die im Laufe ihrer Geschichte mehrfach durch Feuersbrünste oder Kriegseinwirkungen – zuletzt durch die Bombardierung Weihnachten 1944 – zerstört und damit ihres architektonischen Erbes beraubt wurde, sondern auch für die Eifel und die gesamte Deutschsprachige Gemeinschaft ist es von unschätzbarem Wert, dass die noch wenigen vorhandenen Zeugnisse ihrer Vergangenheit im Allgemeininteresse geschützt und erhalten bleiben (…)“
Unterzeichner: die 13 Gründungsmitglieder
Aufruf an die Bevölkerung
Die BI-BURG forderte die Bürger*innen der Stadtgemeinde St. Vith und der Eifelgemeinden und jeden an der Stadtgeschichte interessierten Bürger dazu auf, diese Aktion mit ihrer/seiner Unterschrift zu unterstützen. Um dies zu ermöglichen wurde die Petition auf dem Online-Portal https://www.change.org/rettetdieburgstvith mit der Bitte um Unterstützung veröffentlicht und Unterschriftslisten als Anlage zum Monatsblatt Oktober des Kgl. Geschichts- und Museumvereins „Zwischen Venn und Schneifel“ (ZVS) an alle Mitglieder des Vereins verschickt sowie mit der aktiven Unterstützung der Fördergemeinschaft in den ihr angeschlossenen Geschäften in St. Vith zur Unterschrift ausgelegt.
Die Petition der BI-BURG wurde massiv – sowohl online als auch per Unterschrift auf den ausgelegten Unterschriftslisten – unterstützt. Die Unterschriftslisten mit mehr 2.822 Unterschriften (Stand 17.11.2020) wurden dem Gemeindekollegium der Stadt St. Vith am 20.11.2020 offiziell überreicht.
Bei dieser Gelegenheit teilten Bürgermeister Herbert GROMMES und Roland GILSON, für die Raumordnung zuständiger Schöffe der Stadt St. Vith, mit, dass die Stadtverwaltung am Vortag den am 20. Oktober vom Gemeindekollegium beschlossenen Antrag auf vorläufige Unterschutzstellung des archäologischen Areals „An der Burg“ mit den im Denkmalschutzdekret geforderten Anlagen an die Regierung der DG eingereicht habe. Damit wurde der erste entscheidende Schritt in Richtung endgülige Unterschutzstellung gemacht, dem allerdings nun seitens der Regierung der DG noch eine Reihe weiterer folgen müssen!
Am 2. Dezember überreichte eine Delegation der BI-BURG der Regierung der DG – vertreten durch Ministerpräsident Oliver Paasch und Kulturministerin Isabelle Weykmans am Regierungssitz des Ministerpräsidenten in Eupen ein Paket mit inzwischen auf über 3.200 Unterschriften angewachsenen Listen. Bei diesem Treffen unterstrichen sie die Dringlichkeit der vorläufigen Unterschutzstellung.
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Autor: Lorenz Paasch