Öffentliches Untersuchungsverfahren zur Unterschutzstellung der archäologischen Stätte An der Burg eingeleitet

Am Freitag, 29.01.2021, wurde im Grenz-Echo (Seite 10) und auf der Webseite der Stadtgemeinde die Bekanntmachung des Gemeindekollegiums veröffentlicht, dass ein Untersuchungsverfahren zum Vorhaben, die archäologische Stätte „An der Burg“ unter Denkmalschutz zu stellen, eingeleitet wurde.
Den vollständigen Text der Bekanntmachung finden Sie unter  www.st.vith.be/Gemeinde/Aktuelles/Stadtebauamt/Denkmalschutz-Bekanntmachung 

Jede(r) Bürger*in – unabhängig von seinem Wohnsitz – kann

  • die Akte zu diesem Vorhaben im Rathaus der Stadt St.Vith, Büro 08 (Städtebauamt) – am besten nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 080 280 127) – einsehen.
  • Anmerkungen zu diesem Projekt bis zum 16. Februar 2021 schriftlich an das Gemeindekollegium der Stadt St. Vith, Rathausplatz 1, adressieren.

Etwas tiefer finden Sie den Link zu den entsprechende Vorlagen für diese Eingabe, die Sie selbstverständlich abändern oder/und ergänzen und mit einfacher Post versenden können. Eine Eingabe per Email ist in der Bekanntmachung (leider) nicht vorgesehen.
Unsere Empfehlung: Scannen Sie die ausgefüllte Vorlage und senden Sie diese per Email an das Städtebauamt (olivier.pip@st.vith.be).

Lorenz Paasch

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