Inwertsetzung des archäologischen Areals „An der Burg“

Burgenforschung Dr. Joachim Zeune unterbreitet der Stadt St.Vith ein Kostenangebot für die Erstellung eines Masterplans

(von Lorenz Paasch) Im Nachgang zu der am 13. Februar erfolgten Besichtigung der Grabungsstätte in St. Vith unterbreitete Dr. ZEUNE der Stadt St. Vith bereits am 15. Februar sein Angebot „Inwertsetzungskonzept Burgruine St. Vith“ In der „Einführung“ zu seinem Angebot gibt Dr. ZEUNE eine „fachliche Bewertung der Burgreste“ ab.

Darin schreibt er u.a.:
„Die momentan offen liegenden Baureste lassen zwei wuchtige Rundtürme, eine Ringmauer – evtl. die alte Stadtmauer – einen Abortanbau und rückseitige Gebäudereste erkennen. Insbesondere der südliche Rundturm – vermutlich ein Donjon bzw. Hauptturm – zeigt beachtliche Dimensionen (Innendurchmesser 5,9 m) und verweist auf eine einst sehr stattliche Burganlage. Auch das sehr schön geschichtete, durchaus ansprechende Mauerwerk aus gut geschichteten Bruchsteinen und grob behauenen Quadern aus Grauwacke spricht für einen qualitätvollen Wehrbau von hohem Repräsentationscharakter. Damit lassen sich die Burgrelikte von Sankt Vith als bedeutender Beitrag zu mitteleuropäischen Castellologie klassifizieren (…) Hinsichtlich der Erforschung und der Erhaltung der Burg ist neben dem hoch anzusetzenden Denkmalwert der hohe identitätsstiftende Gehalt zu berücksichtigen, der es der Bevölkerung endlich erlaubt, ihre historischen Wurzeln haptisch und optisch zu greifen. Daher stellt die ergrabene Burg in vieler Hinsicht eine markante, großartige Bereicherung der Kulturlandschaft in St Vither Raum dar“.

Entscheidende Bedeutung für die §. Grabung

Seine Prognose für weitergehende Grabungen dürfte für die Entscheidung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und die Stadt St. Vith, noch in diesem Sommer/Herbst eine 3. Grabung in Auftrag zu geben von Bedeutung sein:
„Da die Mauern noch meterhoch im Aufschüttungspaket stecken, d.h. nur teilweise abgetragen wurden und noch weiter in den Boden reichen als augenblicklich sichtbar, ist in den noch nicht ergrabenen Zonen mit weiteren aussagekräftigen Befunden zu rechnen, so dass eine sehr realistische Chance besteht, die Befundsituation durch gezielte Sondagen sinnvoll ergänzen und komplettieren zu können. Überdies hinaus dürften die freigelegten und freizulegenden Mauern bei entsprechender Geländegestaltung eine bemerkenswerte Imposanz entfalten“.

Das Ziel und den Inhalt des zu erarbeitenden Inwertsetzungskonzeptes/Masterplans beschriebt Dr. ZEUNE wie folgt:
„Ziel des Inwertsetzungskonzepts ist es, die Burgreste so zu erforschen, zu sichern und zu erschließen, dass die Burgruine zu einer überregional bekannten, stand- und verkehrssicheren, spektakulären Kultur attraktion wird. Zu einer gelungenen Inwertsetzung auf Basis eines Masterplans gehören vor allem eine fachkundige, behutsame Sicherung des Bestands und eine seriöse, zugleich attraktive Erschließung des Bau- und Bodendenkmals. Letztere beinhaltet natürlich auch moderne Medien wie z.B. virtuelle Rekonstruktionen als Bestandteil einer Burgen-App, eine spannende Präsentation im Internet, weiterhin aber auch eher traditionelle Printmedien wie Infotafeln, Flyer oder Schülerarbeitshefte.

Das Inwertsetzungskonzept ermittelt die momentanen Defizite der Burg wie gravierende Verständnis- lücken zur einstigen Burggestalt, zum Wachstum der Burg, zur Vermittlung von Fakten, ermittelt wei- terhin akute und längerfristige Bauschäden, gibt hierzu Sanierungsvorschläge – wie auch zur land- schaftlichen Ausgestaltung, Wegeerschließung und Wegeführung, vor allem zur Verkehrssicherheit. Vorrangiges Ziel muss sein, diese Defizite nach Prioritäten zu ordnen und in Potential zu verwandeln, zugleich aber auch die Stärken weiter zu kräftigen. Dies beinhaltet daher einen Forschungsplan, der mit minimalen Eingriffen/Mitteln (wie z.B. minimierten punktuellen archäologischen Eingriffen in ausgewählten Bestandszonen) sowie durch intensive Auswertung des Baubestands und der Archivali- en mit einem Minimum an Aufwand ein Optimum an bauhistorischen Informationen erreichen soll.

All dies setzt höchste fachliche Kompetenz in burgenkundlicher als auch sanierungstechnischer Hin- sicht voraus, wobei nur die direkte Verzahnung der diversen Disziplinen den gewünschten Erfolg garantieren kann. Hierfür ist, wie bei jeglicher Beschäftigung mit dem Kulturphänomen „Burg“, nur ein interdisziplinärer Zugang sinnvoll und Erfolg bringend.

Ein korrektes, steingerechtes Aufmaß wird dringend benötigt, um ein verlässliches Bild der Burgarchi tektur zu erhalten, Befunde korrekt einzutragen und die zu sanierenden Baumassen seriös und präzis zu ermitteln, vor allem später dann virtuelle Rekonstruktionen diverser Bauzustände anfertigen zu können. Besonders ist darauf zu achten, im Zuge der Sanierung nicht – wie in der Regel leider üblich – Baufugen wegzusanieren, falsche Ergänzungen vorzunehmen und somit die Baugeschichte und Baugestalt der Burganlage irreparabel zu verfremden und zu verwässern.

Die Ausarbeitung des Inwertsetzungskonzepts wird permanent mit den Denkmalschutzbehörden und dem Auftraggeber – hier zudem vertreten durch einen eigens gegründeten Arbeitskreis der auch Mit- glieder des kgl. Geschichts- und Museumsvereins Zwischen Venn und Schneifel enthält – abgestimmt, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wird seine Endfassung als inhaltlich verbindlich festgelegt, erfolgt in einem weiteren, nächsten Schritt eine Kostenschätzung als Grundlage eines Finanzierungsmodells.“


Der von Dr. ZEUNE vorgeschlagene Masterplan würde in mehreren Phasen ausgearbeitet:

I. Ausarbeitung eines „Kleinen Masterplan“, der folgendes beinhalten würde:

1. Burgenkundliche Erforschung der momentan sichtbaren Bausubstanz
2. Herausarbeitung bisheriger Dokumentationsdefizite
3. Dokumentation der momentan sichtbaren Bauschäden bzw. Bestandsschäden
4. Auswertung der zur Verfügung gestellten Archivalien und Grabungsberichte
5. Zusammenführung der Ergebnisse 1-4
6. Erarbeitung eines Forschungsplans mit reduzierten Bodeneingriffen
7. Temporäre Mitarbeit an der dritten Grabungskampagne
8. Burgenkundliche Begutachtung der neu hinzugekommenen Bausubstanz
9. Dokumentation der neu hinzugekommenen Bauschäden bzw. Bestandsschäden
10. Abstimmungstermine vor Ort

II. Ausarbeitung eines „Großen Masterplan“, der folgendes beinhalten würde:

1. Potentialanalyse/Bestandsanalyse: Defizite//Stärken
2. Überführung des Daten- und Faktengerüsts in ein Inwertsetzungskonzept: interdisziplinär ausgerichtet, baukastenartig konzipiert, mit bestandsschonendem Forschungsplan und Sanierungsplan sowie Maßnahmen zur attraktiven Erschließung, weiterhin mit Vorschlägen zur denkmalverträglichen und zugleich ansprechenden Gestaltung des Burgareals.
3. Prioritätenplan der Maßnahmen

Reaktion der BI Burg

Die Mitglieder der BIBURG erörterten in ihrer Viedeokonferenz vom 19. Februar die von Dr. ZEUNE vorgeschlagene Vorgehensweise zur Erstellung eines Inwertungskonzeptes. Sie waren sich darin einig, das Gemeindekollegium zu ersuchen,
• dem „Büro für Burgenforschung Dr. Zeune“ unverzüglich den Auftrag zur Erstellung des „Kleinen Masterplan“ (Punkte 1-6) zur Vorbereitung der 3. Grabungsphase zu erteilen,
• die Regierung in ihrem abzugebenden Gutachten zur Frage der endgültigen Unterschutzstellung darum zu ersuchen, eine dritte Grabung mit Begleitung von Dr. Zeune in Auftrag zu geben,
• unmittelbar nach erfolgter 3. Grabung Dr. Zeune den Auftrag zur Ausarbeitung des „Großen Masterplan“ zu erteilen.