Treffender kann man die Bedeutung der Funde kaum beschreiben:

Kgl. Denkmalschutzkommission: Die archäologische Stätte ein Kulturdenkmal von besonderem Rang sollte unbedingt erhalten bleiben.

Wegen seiner Bedeutung für die Entscheidungsfindung der Ministerin/der Regierung in der Frage der Unterschutzstellung des Areals geben wir hier den vollen Wortlaut des Gutachtens der KDLK vom 14. Dezember 2020 wieder. Treffender kann man die Bedeutung der Funde kaum beschreiben:

“Die bei einer archäologischen Maßnahme freigelegten Teile einer mittelalterlichen Befestigungsanlage in der Stadt St. Vith sind im Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft einmalig. Zum ersten Mal seit Jahrhunderten ist die Sichtbarkeit eines Teils der ehemaligen Stadtbefestigung von St. Vith eindrucksvoll gegeben. Größe, Monumentalität und guter Erhaltungszustand der bisher freigelegten Teile der Anlage sind  für die Erlebbarkeit der Ortsgeschichte und für den Denkmalwert gleichermaßen von Belang. Die vermutlich aus dem 13./14. Jahrhundert stammende archäologische Stätte sollte unbedingt erhalten bleiben.

Aufgrund der am 10. Dezember erfolgten Ortsbesichtigung spricht sich die Kommission entschieden für eine über die bloße Dokumentation der Grabungsergebnisse hinausgehende Maßnahme aus. Die Erhaltung der Fundstätte als wichtiges Geschichtszeugnis liegt nach Meinung der KDLK im öffentlichen Interesse, wie dies auch im Antrag des Gemeindekollegiums der Stadt St. Vith festgestellt wurde.

Die Fundstätte wirft zahlreiche Fragen auf. So muss in diesem Bereich mit weiteren archäologischen Strukturen gerechnet werden, die in ihrer Ausdehnung nicht erfasst werden können und sich zum jetzigen Zeitpunkt allenfalls vermuten lassen. Es besteht daher ein berechtigtes wissenschaftliches In t eresse an der weiteren Erforschung der archäologischen Stätte.

Im Hinblick auf die Gesamtsituation müssen auch auf den Denkmalwert beruhende kulturhistorische, ökonomische oder gar touristische Werte in den Blick genommen werden. Dabei gilt es u.a. zu vermeiden, dass eine Unterschutzstellung ohne weitere Perspektive beschlossen wird. Die künftige Nutzung des Areals und der Erhalt der archäologischen Stätte erfordern vor dem Hintergrund der großen Tragweite der Entscheidung von allen Beteiligten konstruktives und verantwortungsbewusstes Handeln, das vorrangig in einem dringend vorzulegenden Konzept zum Ausdruck gebracht werden müsste.

Die eindrucksvollen Reste der mittelalterlichen Befestigungsanlage stellen ein bedeutendes Dokument der Ortsgeschichte dar. Durch ihren Erhalt würden sie maßgeblich zu Erscheinungsbild, Identität und Charakter der Stadt beitragen, die 1944 vollständig zerstört wurde und als alleiniges historisches Relikt nur noch über den Büchelturm des 14. Jahrhunderts als geschütztes Denkmal verfügt.

Bei den Resten der Stadtmauer bzw. ,,Burg” handelt es sich um ein Kulturdenkmal von besonderem Rang für die gesamte Region. Um den Denkmalwert, dessen Erfahrbarkeit und das Bodenarchiv nachhaltig zu schützen, ist eine vorläufige Unterschutzstellung des Areals unabdingbar. Die KDLK tritt daher für die sofortige Unterschutzstellung als archäologische Stätte des Geländes “An der Burg” in St. Vith, insbesondere aus orts- und regionalgeschichtlichen Gründen, ein.

Eupen, den 14. Dezember 2020
Yvette Willems, Sekretärin  –  Rudolf Kremer, Präsident

Der zweiseitige Bericht der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission im PDF-Format >