Zur Frage der endgültigen Unterschutzstellung der archäologischen Stätte
Gemeindekollegium der Stadt St. Vith verabschiedet Stellungnahme
(von Lorenz Paasch) – „In seiner Sitzung vom 09. März verabschiedete das Gemeindekollegium der Stadt St. Vith seine Stellungnahme zur Frage der endgültigen Unterschutzstellung der archäologischen Stätte „An der Burg“ zusammen mit seinem Bericht über die eingegangenen Stellungnahmen im Anschluss an die Bekanntmachung des Erlasses der Regierung vom 14. Januar 2021 zur vorläufigen Unterschutzstellung der Parzelle Gemarkung 1, Flur G, Nr. 51k2 als archäologische Stätte und der Eintragung eines Schutzbereiches für die angrenzenden Parzellen.
Dem Bericht ist zu entnehmen, dass sich bei insgesamt 82 Eingaben 81 Bürger*innen ohne Einschränkung für eine endgültige Unterschutzstellung ausgesprochen haben. Mit einer ausführlichen Begründung im Vorspann zu seinem Beschluss gibt das Gemeindekollegium einstimmig ein günstiges Gutachten ab zu einer endgültigen Unterschutzstellung der ganzen Parzelle Gemarkung], Flur G, Nr. 51k2 als archäologische Stätte und der Eintragung eines Schutzbereiches für die angrenzenden Parzellen. Damit folgte das Kollegium der Petition der BIBURG und schuf damit die Voraussetzung für eine endgültige Unterschutzstellung des Areals durch die Regierung.
So sehr die BIBURG diese Stellungnahme des GK auch begrüßt, so sehr bedauert sie es, dass das Kollegium die in der Sitzung der städtischen Arbeitsgruppe BURG vom 02. März gutgeheißene Beschlussvorlage der BIBURG ohne weitere Rücksprache mit der AG in zwei wesentlichen Punkten abänderte.
Das hat sie in einem Schreiben an das Gemeindekollegium vom 23. März deutlich zum Ausdruck gebracht:
1. Die in der Arbeitsgruppe BURG am 02. März OHNE GEGENSTIMME gutgeheißene Beschlussvorlage sah vor, dass das Gemeindekollegium Dr. ZEUNE unmittelbar nach Abschluss der 3. Grabung den Auftrag zur Erstellung des „Großen Masterplan“ erteilen würde. Dieser sollte in Zusammenarbeit mit der Stadt bzw. der AG BURG ausgearbeitet werden und im Wesentlichen das von der Regierung der DG angeforderte „Inwertsetzungskonzept“ beinhalten.
Stattdessen heißt es im Beschluss des Gemeindekollegiums vom 09. März: „Das Gemeindekollegium ersucht die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dem „Büro für Burgenforschung Dr. Joachim Zeune“ nach Abschluss der 3. archäologischen Grabung den Auftrag zur Ausarbeitung des „Großen Masterplans“ gemäß Angebot vom 15.02.2021 zu erteilen“.
Mit dieser Stellungnahme hat das Gemeindekollegium – entgegen der Aufforderung der Regierung – nicht nur KEIN Inwertsetzungskonzept – als Voraussetzung für die definitive Unterschutzstellung – vorgelegt. Mehr noch: Das Kollegium ist offenkundig auch nicht bereit, die Ausarbeitung eines solchen beim „Büro für Burgenforschung Dr. Joachim Zeune“ für 8.500 € zzgl. MwSt in Auftrag zu geben. Stattdessen „ersucht“ das Gemeindekollegium die Regierung der DG, dieses Konzept für die Stadt St. Vith erstellen zu lassen und zu finanzieren. Diesen „Auftrag“ wird die Regierung der DG wohl kaum annehmen (können).
Die Mitglieder der BI BURG können nicht nachvollziehen, dass dem Gemeindekollegium ein Inwertsetzungskonzept für diese historisch außerordentlich bedeutende archäologische Stätte im Herzen der Stadt St.Vith die doch bescheidene Investition in Höhe von 8.500€ zzgl. MwSt offenkundig nicht wert ist und mit seiner Haltung die Umsetzung des Projektes „Burg“ ernsthaft gefährdet.
2. Die in der Arbeitsgruppe BURG am 02. März OHNE GEGENSTIMME gutgeheißene Beschlussvorlage sah vor, dass das Gemeindekollegium nach der Übertragung des Areals in das öffentliche Eigentum mittels Kauf oder Enteignung – sei es durch die Stadt oder die Deutschsprachige Gemeinschaft – die (Bau)Maßnahmen zur Umsetzung des Inwertsetzungskonzeptes in Auftrag geben würde. In der vom Gemeindekollegium verabschiedeten Stellungnahme heißt es dagegen, daß „das Gemeindekollegium der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Inwertsetzung des Areals erörtern wird“.
Im Klartext bedeutet dies: Die Regierung der DG soll nach Vorstellung des Gemeindekollegiums nicht nur die Erstellung des Inwertsetzungskonzeptes zu 100% übernehmen, sondern auch die komplette Umsetzung des Konzeptes. Die Rolle des Gemeindekollegiums würde sich darauf beschränken, der Regierung die Maßnahmen zu „erörtern“. Diese Einstellung des Kollegiums zur Rolle der Stadt in diesem bedeutenden Projekt ist für die Mitglieder der BI-BURG ebenfalls nicht nachvollziehbar!
Es bleibt abzuwarten, wie die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf diese Vorstellung des Gemeindekollegiums reagieren wird.