„St.Vither Frühgeschichte wird neu geschrieben“
Prof. Dr. Andreas Fickers gehört zu den Gründungsmitgliedern der Bürgerinitiative Burg. Im Interview erläutert er, warum diese Überreste der mittelalterlichen Befestigungen erhaltenswert sind.
Prof. Dr. Andreas Fickers gehört zu den Gründungsmitgliedern der Bürgerinitiative Burg. Im Interview erläutert er, warum diese Überreste der mittelalterlichen Befestigungen erhaltenswert sind.
Das Gemeindekollegium der Stadt St. Vith verabschiedet seine Stellungnahme zur Frage der endgültigen Unterschutzstellung der archäologischen Stätte An der Burg. Es befürwortet darin u.a. einstimmig die endgültige Unterschutzstellung des archäologischen Areals „An der Burg“ durch die Regierung der DG.
Dr. Wolfgang MESSERSCHMIDT, Archäologe, übermittelt seinen 2. Abschlussbericht zu den Grabungen, die vom 19.10. bis zum 13.11.2020 unter seiner Leitung auf der archäologischen Stätte „An der Burg“ durchgeführt wurden“.
Die städtische Arbeitsgruppe BURG heißt eine Beschlussvorlage der BIBURG zur Stellungnahme des Gemeindekollegiums zur Frage der definitiven Unterschutzstellung des Areals ´An der Burg´ gut“
Das Büro für Burgenforschung Dr. Joachim Zeune unterbreitet der Stadt St. Vith ein Kostenangebot für die Erstellung eines Masterplans zur Sanierung und zur Inwertsetzung des archäologischen Areals „An der Burg“ mit einer Wertung der bisherigen Funde
Unter dem Vorsitz des für Raumordnung zuständigen Schöffen Roland GILSON und in Anwesenheit von Bürgermeister Herbert GROMMES nahm die vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 27. Januar eingesetzte „Arbeitsgruppe BURG“ ihre Arbeit auf.
Auf Anregung der BIBURG lud das Gemeindekollegium der Stadt St. Vith den international bekannten Burgenforscher Dr. ZEUNE nach St. Vith zu einer Besichtigung der Grabungsstätte „An der Burg“ und einem anschließenden Gedankenaustausch mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe BURG ein. Dr. ZEUNE folgte der Einladung am Samstag, 13. Februar.
Am Freitag, 29.01.2021 wurde die Bekanntmachung des Gemeindekollegiums veröffentlicht, dass ein Untersuchungsverfahren zum Vorhaben, die archäologische Stätte „An der Burg“ unter Denkmalschutz zu stellen, eingeleitet wurde.
Die Regierung der DG hatte das Areal „An der Burg“ in einem ersten Erlass vom 23. Dezember 2020 vorläufig unter Schutz gestellt. Nachdem festgestellt wurde, dass die in diesem Erlass angegebene Adresse „Bahnhofstraße 33“ nicht korrekt ist, wurde der Erlass – um einen Formfehler zu vermeiden – am 14. Januar 2021 in einer korrigierten Fassung von der Regierung neu verabschiedet.
Der St. Vither Stadtrat hat am 27.01.2021 einstimmig beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um Vorschläge für die künftige Nutzung des Geländes und der archäologischen Funde auszuarbeiten.
DANKE für die Unterstützung
Michael Leufgen, St.Vith
© Luftaufnahmen Herbst 2020
Kgl. Geschichts- und Museumsverein
„Zwischen Venn und Schneifel“
Erstkonzeption und -gestaltung
Herbst 2020
BI-BURG ST. VITH
c/o ZVS-Museum
Schwarzer Weg 6,
4780 St.Vith/Belgien