Areal „An der Burg“ endgültig als archäologische Stätte unter Schutz gestellt – Parzelle wird öffentliches Eigentum
(Lorenz Paasch) – In ihrer Sitzung vom 06. Mai 2021 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Vorschlag der für Denkmalschutz zuständigen Fachministerin I. WEYKMANS die Parzelle 51K² im Areal „An der Burg“ (rot markiert), auf der bei den bisher durchgeführten archäologischen Grabungen imposante Mauerreste der mittelalterlichen Stadtburg von St.Vith freigelegt wurden, endgültig als archäologische Stätte unter Schutz gestellt und einen Schutzbereich für diese Stätte (rosa markiert) festgelegt. Außerdem beschloss sie, das Grundstück zu erwerben und so in das öffentliche Eigentum zu überführen.
Die endgültige Unterschutzstellung erfolgt nach der vorläufigen Unterschutzstellung vom 14. Januar 2021 und nachdem die im Denkmalschutzdekret vom 23. Juni 2008 vorgeschriebenen Prozeduren (Veröffentlichungsverfahren mit Stellungnahmen des Gemeindekollegiums, der aktuellen Eigentümer und der Bürger*innen) abgeschlossen wurden.
Welche Auswirkungen hat die endgültige Unterschutzstellung?
- Auf der endgültig unter Schutz gestellten Parzelle 51 K² (rot markiert) ist gemäß Artikel 3 des Erlasses auf unbegrenzte Dauer „jegliche Erschließung oder Bebauung, die sich negativ auf die archäologische Stätte auswirkt“ verboten. „Innerhalb der geschützten Parzelle sind nur die Handlungen und Arbeiten zulässig, die für die Erhaltung, Pflege, Erforschung und Aufwertung des archäologischen Gutes (…) notwendig sind“, d.h. Arbeiten und ggf. auch Bauten (z.B. Museum), die der Inwertsetzung der archäologischen Stätte dienen. Das bedeutet auch, dass der auf dieser Parzelle geplante und vom Gemeindekollegium seinerzeit genehmigte Bau des Appartementgebäudes OPWYDO nicht ausgeführt werden darf. Damit ist die Diskussion, ob die Burgmauern eventuell in dieses Gebäude integriert werden könnten, definitiv abgeschlossen.
- Innerhalb der rosa markierten Schutzzone können auch in Zukunft bestehende Bauten renoviert oder neue errichtet werden unter der Voraussetzung, dass sie keine negativen Auswirkungen auf die archäologische Stätte – etwa durch ihr Ausmaß oder ihre Höhe – haben oder bei denen durch Erdarbeiten weitere bisher noch nicht freigelegte archäologische Befunde zerstört würden. Um dies zu gewährleisten, muss für eine Baumaßnahme innerhalb dieser Schutzzone ein Gutachten der Denkmal- und Landschaftsschutzkommission eingeholt und Erdarbeiten vom archäologischen Dienst begleitet werden.
Wie geht es bzw. wie soll es nun weitergehen?
Mit dem Erlass zur definitiven Unterschutzstellung der archäologischen Stätte „An der Burg“ ist deren Erhalt auch – zumindest rechtlich – auf Dauer gewährleistet. Damit ist sicher ein Hauptziel, dass sich die Bürgerinitiative bei ihrer Gründung vor knapp einem Jahr gestellt und in ihrer Petition vom 04. Juli 2020 an die Regierung der DG und an das Gemeindekollegium der Stadt St.Vith formuliert hatte, erreicht.
Mit dem Beschluss der Regierung vom 06. Mai, die unter Schutz gestellte Parzelle von den aktuellen privaten Eigentümern zu kaufen – notfalls zu enteignen – und in das öffentliche Eigentum– vorerst in das der DG und sodann in das der Stadt St. Vith – zu übertragen, wurde ein weiterer entscheidender Schritt in Richtung Inwertsetzung der Burgruinen im Rahmen einer für die Öffentlichkeit zugängigen Anlage getan. Dafür spricht die BIBURG der Regierung der DG, speziell auch der zuständigen Fachministerin I. WEYKMANS und den Mitarbeiterinnen im Fachbereich des Ministeriums ihren ausdrücklichen Dank aus.
Jetzt können und müssen die nächsten Maßnahmen eingeleitet und ausgeführt werden, wie sie Dr. ZEUNE in seinem Maßnahmenkatalog (Masterplan) vorschlägt:
- Durchführung einer 3. Grabungsmaßnahme zur Freilegung der bereits georteten oder noch vermuteten Befunde mit wissenschaftlicher Auswertung in Bezug auf die Entstehungsgeschichte der Burganlage bzw. der Stadt St.Vith,
- Aushub und Entsorgung der Erdmassen zwischen dem Zugangsweg „Zur Burg“ und der freigelegten Burg-/Stadtmauer um eine Inwertsetzung der Mauerfunde zu ermöglichen,
- Durchführung der erforderlichen Sanierungs- und Konservierungsmaßnahmen der Mauern,
- Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes zur Gestaltung des Areals als öffentliche archäologische Anlage mit der zur Inwertsetzung erforderlichen Infrastruktur
Bei diesen Maßnahmen wird die Stadt St.Vith als Projektautorin – und dann wohl auch als Eigentümerin des Areals – federführend sein (müssen) mit der finanziellen und logistischen Unterstützung der Deutschsprachigen Gemeinschaft … und der ehrenamtlichen Mitwirkung der BIBURG.
Über den Fortgang dieser Maßnahmen wird die BIBURG die Öffentlichkeit laufend informieren.