Zu den Grabungen auf der archäologischen Stätte „An der Burg“
Archäologe Dr. Wolfgang Messerschmidt übermittelt 2. Abschlussbericht
(von Lorenz Paasch) Vom 15.06. bis zum 17.06.2020 hatte die Fa. Goldschmidt Archäologie & Denkmalpflege aus Düren im Auftrag des Ministeriums der DG eine erste Grabung unter Leitung von Dr. Messerschmidt auf dem Areal „An der Burg“ durchgeführt.
Bei diesen Grabungen wurden im süd-westlichen Teil des Areals die Grundmauern eines Turmes freigelegt, der in seinen Ausmaßen größer war als der Büchelturm und der von Dr. Messerschmidt als Eckturm einer Donjon-ähnlichen Burganlage interpretiert wurde. Zusätzlich wurden Teile der Burgmauer freigelegt, die wohl in die Stadtmauer integriert war, und die Existenz eines Wassergrabens – wie von Reiners-Neu an dieser Stelle vermutet – bestätigt. Diese Funde veranlassten die Regierung, weiterführende Grabungen in Auftrag zu geben, die vom 19.10. bis 13.11.2020 durchgeführt wurden.
Die dabei vor allem im nord-östlichen Teil des Areals freigelegten Mauerreste der Burg mit einem weiteren Rundturm waren so bedeutend, dass sie die vorläufige Unterschutzstellung des Areals als archäologische Stätte seitens der Regierung der DG begründeten. Nun legte Dr. Messerschmidt mit seinem 2. Abschlussbericht eine detaillierte Beschreibung der Funde vor, die von Archäologen und Historikern als sensationell gewertet werden. Dr. Messerschmidt zeichnet in seinem Bericht anhand der Funde in den verschiedenen Bodenschichten die Siedlungsperioden der Stadt vom 11. – 13. Jh. (vor Anlage des Donjons) bis 2008 (Abriss der Gewerbebauten PIP) nach.
Viel Fragen bleiben offen
Demnach entstand die „großzügig konzipierte Burganlage“ – die Außenmauer hat eine Stärke von 2,60-2,70 Meter (!) und die beiden teilweise freigelegten runden Ecktürme einen Innendurchmesser von ca. 5,90 Meter – im 14. Jh „in einer einzigen Bauphase“, wie Dr. Messerschmidt nachweisen konnte. Diese zeitliche Festlegung für den Bau der Burganlage schließt aber keineswegs aus, dass bei weiteren Grabungen Mauerrelikte aus früheren Jahrhunderten entdeckt werden, da St. Vith bereits vor der Errichtung der Burg ein Pilger- und Marktflecken mit der unmittelbar an die Burg angrenzende Kirche war. Es bleiben noch eine Reihe von Fragen, die mit diesen Ausgrabungen erst aufgeworfen wurden, durch weitere Ausgrabungen und Erforschung von bisher ggf. noch nicht erschlossenen Quellen zu beantworten.
Die Ergebnisse der 2. Ausgrabungskampagne rechtfertigen eine definitive Unterschutzstellung des Areals als archäologische Stätte durch die Regierung der DG und sie verlangen geradezu nach einer Inwertsetzung des Areals durch die Stadt St. Vith mit Unterstützung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Bürgerinitiative
BURG wird diesen Prozess mit Rat und Tat begleiten.