Definitive Unterschutzstellung des Areals „Zur Burg“
Arbeitsgruppe BURG heißt eine Beschlussvorlage der BIBURG zur Stellungnahme des Gemeindekollegiums gut
(von Lorenz Paasch) – „Gemäß Artikel 7 des Denkmalschutzdekretes der DG vom 23. Juni 2008 ist das Gemeindekollegium dazu aufgefordert, der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Erhalt des Erlasses zur vorläufigen Unterschutzstellung des archäologischen Areals eine Stellungnahme zur Frage der endgültigen Unterschutzstellung des Areals zukommen zu lassen; diese Frist endet am 15. März.
Im Hinblick auf diesen Termin haben die Vertreter*innen der BIBURG eine Vorlage zu diesem Beschluss hinterlegt, der sich im Hinblick auf das zu erstellende Inwertsetzungskonzept weitgehend auf die von Dr. ZEUNE vorgeschlagene Vorgehensweise basiert.