EIFFAGE-Antrag auf Sanierung des Areals „An der Burg“ – komplette Zerstörung der Fundstätte wäre die Folge

Der Antrag der Gesellschaft EIFFAGE S.A. zur Sanierung des Baugrundstücks „An der Burg“ und seine möglichen Folgen für die archäologische Fundstätte:

Am 18.November wurde auf der Webseite der Stadt St. Vith eine Projektankündigung („avis d´annonce de projet“) der EIFFAGE Development S.A. veröffentlicht, wonach diese im Hinblick auf den Bau des Appartementgebäudes OPWYDO einen Antrag auf Sanierung der Bauparzelle Nr.51K2 bei der „Direction de l´Assainissement des Sols“ der wallonischen Region gestellt habe (Sankt Vith – Gemeinde :: AVIS D’ANNONCE DE PROJET). Auf dieser Parzelle wurden bei den archäologischen Grabungen im Juni und Oktober/November die Grundmauern der Stadtburg freigelegt, die in ihrer Ausdehnung und Bedeutung als „sensationell“ zu bezeichnen sind.

Eine Genehmigung dieses Antrags bzw. dessen Umsetzung würde bedeuten, dass die gesamte Fläche der Parzelle – und damit die ganze bisherige Fundstätte – etwa 50 cm tief abgetragen, mit einem Geotextil abgedeckt und nach Ausführung des Bau wieder auf den vorgesehenen Grünflächen (Privatgärten, Gemeinschaftsgarten und Kinderspielplatz an der Rückfront des Appartementgebäudes) mit sauberer Erde aufgefüllt würde. Die Baufläche – Tiefgaragen, Keller – bzw. die erweiterte Baugrube würden bis auf 3,50 Meter ausgehoben werden. Dies ergibt sich aus der Projektankündigung selbst und dem 45-seitigen Expertenbericht „PA-Bahnhofstrasse 33 4780 Saint Vith – Eiffage“ des von der Gesellschaft EIFFAGE mit der Analyse der Bodenverschmutzung der Bauparzelle und mit der Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes beauftragten Studienbüros „TAUW Belgique S.A.“ aus Gembloux.

Die Folge: die Fundstätte der Burgmauern würde vollständig zerstört infolge der Ausschachtungsarbeiten in einer Tiefe von 3,50 im Bereich der Baugrube und in einer Tiefe von 0,50 Meter auf der übrigen Fläche mit nachträglicher Abdeckung mit einem Geotextil und sodann mit neuer Erde. Die Projektankündigung dieses Sanierungsplanes erfolgte am 18. November, also NACH den Ausgrabungen, die vom 19. Oktober bis 14. November auf der betreffenden Parzelle stattfanden. Daraus kann man schlussfolgern, dass es – im Gegensatz zu ihren Verlautbarungen in der Presse – keineswegs das Bestreben der Gesellschaft EIFFAGE ist, das Areal in den Privatbau OPWYDO zu integrieren und für die Öffentlichkeit zu erhalten.

Schlussfolgerung: Unser Appell an die zuständige Ministerin, der Regierung den Erlass einer vorläufigen Unterschutzstellung des Areals „An der Burg“ ohne weitere Verzögerung zu unterbreiten, erhält mit diesem Antrag der EIFFAGE S.A. eine weitere Dringlichkeitsstufe.

Lorenz Paasch