Gutachten der Kgl. Denkmalschutzkommission
Bei der Unterschutzstellung eines Denkmals oder eines archäologischen Areals kommt der „Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission“ eine bedeutende beratende Rolle zu. Bei einer Anfrage auf Unterschutzstellung gibt sie gemäß Artikel 3, §4 des Denkmalschutzdekretes der DG ein Gutachten zu der Anfrage ab. Die Zusammensetzung und die Aufgaben dieser Kommission sind im Kapitel V des Denkmalschutzdekretes festgelegt. (Lorenz Paasch)