Das Denkmalschutzdekret
Das „Dekret über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen“ (Kurzform: „Denkmalschutzdekret“) vom 23. Juni 2008 ist die rechtliche Grundlage für alle Maßnahmen zum Schutz von Denkmälern und archäologischen Stätten in Ostbelgien.