Allgemeingut muss im öffentlichen Interesse in die öffentliche Hand übergehen
„Das kann und darf nicht sein!“, lauten Kommentare aus der Bevölkerung.
Bis Oktober 2020 konnte man sich unter der Bezeichnung „An der Burg“ nur wenig vorstellen. Seit diesem Monat aber bringen die Ausgrabungsarbeiten immer mehr zu Tage, so dass Anfang November großartige Funde aus dem Spätmittelalter immer sichtbar werden: Stadtbefestigungsmauer, zwei Rundtürme, Wassergraben, etc. Die Ausgrabungsmannschaft ist der festen Überzeugung, dass bei weiteren Grabungen noch mehr Grundmauern der ehemaligen Burganlage freigelegt werden können.
„Das kann und darf nicht sein!“, lauten Kommentare aus der Bevölkerung, die nicht einsehen will, dass die gefundenen Mauern, die älter als der Büchelturm sind, nicht für jedermann sichtbar erhalten werden. Sie sind – darin sind sich viele einig – Allgemeingut und müssen im öffentlichen Interesse auch in die öffentliche Hand übergehen.
Dieses Bestreben stößt verständlicherweise auf den Widerstand der Immobilienentwicklungsgesellschaft EIFFAGE, die einen Wohnkomplex mit 33 Wohnungen auf diesem Areal errichten will und dafür auch bereits über eine gültige Bauerlaubnis verfügt, die am 31. März 2020 – also VOR den Sondierungsgrabungen – erteilt wurde. Sie schlägt nun vor, die Mauerfunde in das private Wohngebäude OPWYDO zu integrieren, was aber nicht funktionieren kann.