Unterschutzstellungserlass der Regierung der DG wurde im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht

Areal An der Burg als archäologische Stätte vorläufig unter Schutz gestellt.

Die Regierung der DG hatte das Areal „An der Burg“ in einem ersten Erlass vom 23. Dezember 2020 vorläufig unter Schutz gestellt. Nachdem festgestellt wurde, dass die in diesem Erlass angegebene Adresse „Bahnhofstraße 33“ nicht korrekt ist, wurde der Erlass – um einen Formfehler zu vermeiden – am 14. Januar 2021 in einer korrigierten Fassung von der Regierung neu verabschiedet. Ab diesem Datum gelten alle nachfolgenden Fristen, u.a. die Wirksamkeit der vorläufigen Unterschutzstellung (1 Jahr nach Beschlussfassung, also bis zum 14. Januar 2022). Mit der Zustellung des Erlasses an die Eigentümer der betroffenen Parzellen wurden die in diesem Erlass formulierten Auflagen zum Schutz der archäologischen Stätte ihnen gegenüber wirksam.

Mit der Veröffentlichung des Erlasses im Belgischen Staatsblatt am 10. Februar 2021 ist der Erlass mit allen Auflagen nun auch Dritten (so z.B. einer Bauträgergesellschaft) gegenüber wirksam/rechtskräftig.

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