Forderungen und Erwartungen der Bürgerinitiative an die Regierung wurden bis hierhin voll und ganz erfüllt.

Der Erlass zur vorläufigen Unterschutzstellung des Areals „An der Burg“ wurde von der Regierung der DG in ihrer Sitzung vom 23. Dezember 2020 auf Vorschlag der für den Denkmalschutz zuständigen Fachministerin Isabelle Weykmans und nach Vorbereitung der Akte durch Frau Audrey Olbertz, Sachbearbeiterin im archäologischen Dienst des Ministeriums, verabschiedet.

In ihrer Begründung greift die Ministerin weitgehend die Argumente auf, die von der BI-BURG vorgetragen wurden: die archäologischen Funde seien von „herausragender historischer Bedeutung“ und hätten einen „großen identitätsstiftenden Wert, wovon das sehr rege öffentliche Interesse und die Gründung einer Bürgerinitiative“ zeuge. In der Erwägung, „dass eine Nutzung der archäologischen Stätte sowie ihre Zugänglichkeit im öffentlichen Interesse zu rechtfertigen“ sei, stellt die Regierung fest, „dass aufgrund der Ausmaße und der Befunde eine gleichzeitige Bebauung bei vollem Erhalt der Befunde ausgeschlossen sei“. So schlussfolgert sie auf die „Nichtvereinbarkeit einer Bebauung im Hinblick auf eine öffentliche Nutzung, die gewährleisten soll, dass das Gelände dauerhaft zugänglich sei“.

Der Erlass legt fest:

  • Die Parzelle Gemarkung 1, Flur G, 51K² (=Bauparzelle OPWYDO) wird vorläufig als archäologische Stätte unter Schutz gestellt,
  • der Schutzbereich wird auf die angrenzenden Parzellen ausgedehnt,
  • jegliche Erschließung oder Bebauung, die sich negativ auf die archäologische Stätte auswirkt, ist verboten.

Was sind die unmittelbar nächsten Schritte?

Der Erlass wird den Eigentümern zur Stellungnahme zugestellt und wird dem Gemeindekollegium zwecks Bekanntmachung durch Aushang und Veröffentlichung in einer Tageszeitung und einem Anzeigeblatt zugestellt. Während 15 Tagen wird dann die Akte zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung ausgelegt und jede(r) Bürger*in kann dem Gemeindekollegium seine/ihre Anmerkungen im Hinblick auf eine endgültige Unterschutzstellung übermitteln. (Auf dieses Verfahren werden wir von der BI-BURG hier noch detailliert eingehen.)

Die Ausgrabungen werden voraussichtlich im Frühjahr fortgesetzt um das gesamte Areal archäologisch zu erkunden.

Die Stadt St. Vith ist gefordert, der Regierung ein Konzept/Projekt vorzulegen, wie die archäologische Stätte gestaltet werden soll, wobei im Rahmen dieses Projektes der nachhaltige Schutz der Funde und der öffentliche Zugang zu den Fundstätten gewährleistet werden muss. Das wird die Herausforderung für die Arbeitsgruppe sein, der auf Vorschlag des Gemeindekollegiums neben den Mitgliedern des Stadtrates auch – gemäß unserer Anfrage – Vertreter*innen der BI-BURG angehören sollen.

> Die Unterschutz gestellte archäologische Stätte und der erweiterte Schutzbereich – Eine Draufsicht auf die betroffenen Parzellen > (siehe PDF)

> Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur vorläufigen Unterschutzstellung als archäologische Stätte > (siehe PDF)

Autor: Guido Arimont