Konzept für zukünftige Gestaltung der Fundstelle eine Herausforderung

Der Erlass zur vorläufigen Unterschutzstellung des Areals „An der Burg“ wurde von der Regierung der DG in ihrer Sitzung vom 23. Dezember 2020 auf Vorschlag der für den Denkmalschutz zuständigen Fachministerin Isabelle Weykmans verabschiedet.

Kgl. Denkmalschutzkommission: Die archäologische Stätte “ein Kulturdenkmal von besonderem Rang” sollte unbedingt erhalten bleiben.

Wegen seiner Bedeutung für die Entscheidungsfindung der Ministerin/der Regierung in der Frage der Unterschutzstellung des Areals geben wir hier den vollen Wortlaut des Gutachtens der KDLK vom 14. Dezember 2020 wieder. Treffender kann man die Bedeutung der Funde kaum beschreiben:

BI-Bürgerinitiative übergibt 3.212 Unterschriften an Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Eine Delegation der Bürgerinitiative BI-BURG überreichte Ministerpräsident Oliver PAASCH und Kulturministerin Isabelle WEYKMANS am Mittwoch, 2. Dezember, ein Paket mit den Namen von inzwischen 3.212 Bürger*innen, die mit ihrer Unterschrift die Petition der BI-BURG an die Regierung unterstützen, die bereits freigelegten und weiter noch freizulegenden Mauern der mittelalterlichen Burg von St. Vith zunächst vorläufig und sodann endgültig unter Denkmalschutz zu stellen.